Was das StBerG wirklich verbietet — und was nicht
Das StBerG verbietet irreführende Werbung und bestimmte Erfolgsversprechen — es verbietet nicht, Expertise zu zeigen und eine Marke aufzubauen. Was erlaubt ist: Fachbeiträge, steuerliche Hinweise, Erklärvideos, Positionierung als Experte. Was nicht erlaubt ist: Konkrete Renditeversprechungen, irreführende Aussagen über Leistung.
Welche Plattformen für Steuerberater Sinn machen
LinkedIn ist die wichtigste Plattform. Entscheider, Unternehmer, GmbH-Inhaber — deine Kernzielgruppe ist auf LinkedIn. Regelmäßige Fachbeiträge positionieren dich als Go-to-Experte. Google My Business ist oft unterschätzt — lokale Suchen wie "Steuerberater Berlin" entscheiden ob du gefunden wirst.
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Der häufigste Fehler
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Warum Konsistenz wichtiger ist als Perfektion
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